Viele Banken empfehlen bei der Aufnahme eines Ratenkredites den Abschluss
einer Restschuldversicherung. Diese
Versicherung zahlt die Kreditraten weiter, wenn der Kreditnehmer stirbt oder
erwerbsunfähig wird.
Allerdings ist für Verbraucher der Abschluss solcher Einzelversicherungen
wenig sinnvoll. Die Policen sind nämlich im Verhältnis zur Absicherung oft recht teuer und
decken im Versicherungsfall nur die Kreditraten ab, während andere Ausgaben
unberücksichtigt bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoller, auf einzelne
Restschuldversicherungen zu verzichten und sich lieber um die generelle
Absicherung der Familie bei Tod oder
Erwerbsunfähigkeit des Hauptverdieners zu kümmern.
Dabei sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass im Todesfall
Kredite - beispielsweise aus einer Baufinanzierung - zurückgezahlt werden können
und bei einer Berufsunfähigkeit ein angemessener Lebensstandard erhalten bleibt.
Wer diese Aspekte berücksichtigt hat, kann bei einem einzelnen Ratenkredit auf
eine Restschuldversicherung getrost verzichten, so die Empfehlung der
Finanzexperten der IngDiBa-Bank. (mf)