Ratenkredite
26.03.2008 | 08:32 Uhr
Vorzeitiger Ausstieg kann teuer werden
Wer für die Finanzierung einer größeren Anschaffung einen Ratenkredit aufgenommen hat, freut
sich über ungeplante Geldeingänge. Im Gegensatz zum Baukredit kann nämlich ein
Ratenkredit auch während der regulären Laufzeit gekündigt werden. Der
Gesetzgeber schreibt vor, dass der Kreditnehmer nach einer Mindestlaufzeit von
sechs Monaten den Ratenkredit jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist
ablösen kann.
Allerdings kann bei manchen Banken der vorzeitige Ausstieg dennoch teuer
werden. So werden Bearbeitungsgebühren, die bei der Kreditauszahlung kassiert
worden sind, nicht zeitanteilig zurückerstattet und verteuern damit nachträglich
den Kredit. Überdies verlangen einige
Kreditinstitute hohe Gebühren für das Bearbeiten der Kündigung. Wer im Fall
einer vorzeitigen Rückzahlung nicht in die Kostenfalle tappen will, sollte daher
einen Ratenkredit wählen, der ohne Bearbeitungsgebühr ausgezahlt wird und
jederzeit kostenlos abgelöst werden kann. Quelle: ING-DiBa. (ir)
autor: CW
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