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DENKESEL© Denkzettel: Ratenkredit
 

 Ratenkredite

26.03.2008 | 08:32 Uhr

Vorzeitiger Ausstieg kann teuer werden

Wer für die Finanzierung einer größeren Anschaffung einen Ratenkredit aufgenommen hat, freut sich über ungeplante Geldeingänge. Im Gegensatz zum Baukredit kann nämlich ein Ratenkredit auch während der regulären Laufzeit gekündigt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Kreditnehmer nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten den Ratenkredit jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist ablösen kann.

Allerdings kann bei manchen Banken der vorzeitige Ausstieg dennoch teuer werden. So werden Bearbeitungsgebühren, die bei der Kreditauszahlung kassiert worden sind, nicht zeitanteilig zurückerstattet und verteuern damit nachträglich den Kredit. Überdies verlangen einige Kreditinstitute hohe Gebühren für das Bearbeiten der Kündigung. Wer im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung nicht in die Kostenfalle tappen will, sollte daher einen Ratenkredit wählen, der ohne Bearbeitungsgebühr ausgezahlt wird und jederzeit kostenlos abgelöst werden kann. Quelle: ING-DiBa. (ir)

 autor: CW

 

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